Vermögenssicherung

Unter Vermögenssicherung verstehen wir:

  • 1. die finanzielle Absicherung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten vor unerwarteten Ereignissen, wie z. B. schwere Krankheit, Berufs­unfähig­keit, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder Tod.
  • 2. die Absicherung des bereits vorhandenen bzw. des noch aufbauenden Vermögens gegen Kaufkraftverlust vor Inflation bzw. Kaufkrafterhalt nach Inflation und gegen Steuerabzüge.