1. die finanzielle Absicherung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten vor unerwarteten Ereignissen, wie z. B. schwere Krankheit, Berufsunfähigkeit, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder Tod.
2. die Absicherung des bereits vorhandenen bzw. des noch aufbauenden Vermögens gegen Kaufkraftverlust vor Inflation bzw. Kaufkrafterhalt nach Inflation und gegen Steuerabzüge.